AGB und Datenschutzrichtlinie

Aus WSW-LAN
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Entwurf vom 11./12. Oktober 2017

Datenschutzrichtlinie

WSW in der Einleitung

Wie schon zuvor angemerkt könnte in der Einleitung die Rolle der WSW noch deutlich gemacht werden. Ich meine einfach, dass es den Nutzer verwirren könnte, wenn wir als tal.de als Betreiber auftreten, während der Nutzer davon ausgeht, dass ja die WSW eigentlich der Betreiber ist.

Einfacher Vorschlag: ..., das von der tal.de (...) im Auftrag der Wuppertaler Stadtwerke AG (bzw. entspr. Gesellschaft ) betrieben wird.

3.1 Logfiles

Da steht "bei jeder Nutzung" - was zwar wohl nicht schaden dürfte, aber auch nicht ganz stimmt. Sollte man mal im Hinterkopf behalten. Wenn es bei 1x täglich bleibt, könnte man das hier auch übernehmen

Weitergabe der Daten an WSW

Ich konnte leider keinen Hinweis darauf finden, dass der tal.de als Betreiber es erlaubt ist, der WSW mobil GmbH Nutzungdaten zu überlassen. Das war doch eigentlich der Hauptgrund, die Datenschutzrichtlinie zu ändern und das ist für die WSW mobil ein sehr wichtiger Aspekt!

AGB

1. Gegenstand

1.2 Die Nutzung wird hier beschränkt auf Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs. Zumindest an Haltestellen ist dies ja nicht zwingend und soweit ich es verstanden hatte, wollte die WSW das Angebot auch nicht ausdrücklich auf Kunden der WSW beschränken. An Haltestellen können sich auch "normale" Passanten aufhalten und das WSW-LAN nutzen. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die AGBs für JEDEN gelten, es sollte sich niemand damit rausreden können, er sei ja gar kein Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs.

Man könnte das doch so formulieren, dass sich das Angebot an die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs richtet, aber der Nutzungsvertrag eben nicht auf diese Zielgruppe ausdrücklich beschränkt wird. Zumal die Nutzung unter 4. auch diesen Personen nicht verboten wird.

Auch unter 1. könnte der Hinweis "im Auftrag der WSW mobil GmbH" erfolgen